Schwerpunktschulkonzept

Die Grundschule Contwig ist eine von fünf Grundschulen der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und deckt seit dem Schuljahr 2015/16 für diesen Bereich die inklusive Förderung im Sinne des §14a des Schulgesetzes von Rheinland-Pfalz ab.

Darüber hinaus ist die Grundschule Contwig eine Ganztagsschule in Angebotsform, welche den Kindern ein vielfältiges Nachmittagsprogramm bietet.
Seit der Ernennung zur Schwerpunktschule erfolgt die inklusive Arbeit an der Schule auf der Basis von fünf Säulen förderpädagogischen Handelns. Diese bilden zugleich das konzeptionelle Rückgrat der Schwerpunktschule und sind in der nachfolgenden Grafik zusammengefasst. Die unterschiedliche Breite der Säulen spiegelt dabei ihren Anteil im
Bezug auf die tägliche Arbeit wieder.

Im Nachfolgenden werden die einzelnen Säulen und die damit verbundenen Tätigkeitsfelder weiter erläutert:

I. Säule: Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Gemäß §14a des Schulgesetzes von Rheinland-Pfalz in seiner zuletzt geänderten Fassung vom 24.07.2014 ist der gemeinsame und individuell fördernde Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigung (inklusiver Unterricht) eine allgemeinpädagogische Aufgabe aller Schulen.

Diese Aufgabe wird vorrangig von Schulen wahrgenommen, die auf Dauer mit der Durchführung von inklusivem Unterricht beauftragt sind und diesen möglichst wohnortnah anbieten (Schwerpunktschulen); sie erhalten Unterstützung durch Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte.
Die Förderung der Schülerinnen und Schüler an der Schwerpunktgrundschule Contwig erfolgt auf Basis einer vierphasigen, individuellen Förderspirale, bestehend aus:

Lernstandsdiagnostik
Durch informelle Testverfahren, primär in den Bereichen Mathematik und Deutsch, wird der aktuelle Lernstand erfasst. Diese kompetenzorientierte Feststellung und differenzierte Beschreibung des aktuellen Ist-Stands bildet die Basis der nachfolgenden Förderplanung.
Förderplanung
Die Förderplanung gründet auf die zuvor erstellte aktuelle Lernstandsanalyse, um „den/die Schüler/in w i r k l i c h dort abzuholen wo er/sie steht“. Der Förderplan wird durch die Förderschullehrkraft in Kooperation mit der Regelschullehrkraft erstellt. Dieser umfasst eine konkrete Beschreibung des Ist-Stand, sowie die daraus direkt abgeleitete, angestrebte Kompetenzerweiterung, als auch die individuell abgestimmten
passgenauen Methoden und Materialien. In einem Förderplangespräch wird der Förderplan durch die Lehrkräfte mit den Erziehungsberechtigen detailliert erörtert.
In der Regel findet dies vier Mal pro Schuljahr statt – zum Beginn des neuen Schuljahres, nach den Herbstferien, zum Beginn des zweiten Halbjahres und nach den Osterferien.
Förderung
Die Förderung erfolgt primär im Klassenverband durch die Regelschullehrkraft in Kooperation mit der Förderschullehrkraft, als auch in lernstandsorientierten Kleingruppen und Einzelfördersequenzen. Die Auswahl der jeweiligen Sozialform erfolgt dabei mit einem hohen Maß an Flexibilität unter Berücksichtigung des Inhaltes, der Lernzugänge und der individuellen Tagesform. Die Zusammenstellung der
Unterrichtsmaterialien und Lehrwerke basiert dabei immer auf dem aktuellen Lernstand des/der jeweiligen Schülers/in.
Evaluation
Eine kompetenzorientierte Evaluation wird in regelmäßigen Abständen von ca. 8-12 Wochen durch die Klassenlehrkraft, die Förderschullehrkraft und evtl. beteiligten Inklusionsassistenten/Integrationshelfern/innen im Rahmen der zweiwöchig stattfindenden Teamsitzungen durchgeführt.

II. Säule: Förderungsbezogene Beratung der Grundschullehrkräfte durch die Förderschullehrkräfte
Entsprechend §28(1) der Schulordnung für öffentliche Grundschulen in der Fassung vom 09.12.2013 sind Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen zu fördern.
Für sie ist ein individueller Förderplan zu erstellen und im Verlauf des Lernprozesses zu überprüfen und anzupassen. Die Förderschullehrkräfte unterstützen dabei bei der Planung und Durchführung von Lernstandsanalysen, der Gestaltung daraus
abzuleitender Förderpläne, sowie deren Umsetzung und Evaluation (vgl.
Säule III).
Darüber hinaus bieten sie Hilfestellung bei der Auswahl von Fördermaterialien und entsprechender Methoden und Maßnahmen. Hierunter fallen auch unterstützende Beratungen für die Bereiche ADHS, visuelle und auditive Verarbeitungsstörungen sowie Unterrichtsgestaltung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung.

III. Säule: Präventive Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
Lernschwierigkeiten und Lernstörungen (vgl. §28 GschuO)


Entsprechend §28(3) der GschuO erfolgt die Förderung (…von Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten und Lernstörungen…), je nach Ausprägung der Schwierigkeiten und Störungen, in gestufter Form, vorrangig durch klasseninterne Differenzierungsmaßnahmen, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden, durch zusätzliche Förderung mit Doppelbesetzung oder in Kleingruppen und, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, durch integrierte
sonderpädagogische Förderung.
Diese sonderpädagogische Förderung wird in der Schwerpunktgrundschule Contwig im Bedarfsfall in Form von lernstandsorientierten Kleingruppen auf Basis der gemeinsam mit den Klassenlehrkräften erstellten Förderpläne umgesetzt (vgl. II).

IV. Säule: Unterstützung von Lehrkräften bei der Unterrichtsgestaltung
für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen


Schülerinnen und Schüler mit
• diagnostizierter Leserechtschreibstörung (ICD-10 F81.0, häufig auch als Legasthenie bezeichnet)
• isolierter Rechtschreibstörung (ICD-10 F81.1)
• Rechenstörung (ICD-10 F81.2, häufig auch als Dyskalkulie bezeichnet)
• kombinierter Störung schulischer Fertigkeiten (ICD-10 F81.3, häufig auch als Multiple-Teilleistungsschwäche bezeichnet) haben neben dem aus §28 GSchuO abgeleiteten Förderanspruch auch Anspruch auf die Gewährung eines Nachteilsausgleichs. Die Förderschullehrkräfte unterstützen bei der Analyse und pädagogischen Interpretation von entsprechenden medizinischen Diagnosen und Berichten.
Darüber hinaus beraten sie bzgl. der Ausgestaltung eines eventuellen Nachteilsausgleichs, der Gestaltung individuell angepasster Leistungsnachweise und der evtl. Aussetzung von Teilbereichsnoten.

V. Säule: Gestaltung von Übergängen
Der Unterrichtsbesuch der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist im Falle der Grundschule Contwig durch zwei signifikante Übergänge geprägt: der Wechsel von der Kindertagesstätte in die Grundschule, sowie von der Grundschule in die weiterführende Schule.

Übergang Kindertagesstätte – Grundschule
Die Kinder der ortsansässigen Kindertagesstätten besuchen während des letzten Kita-Jahres regelmäßig die Grundschule und nehmen dort an einem gemeinsamen Unterrichtsangebot mit den Schülerinnen und
Schüler der ersten Klassen teil.
Darüber hinaus erfahren die Kinder mit evtl. sonderpädagogischen Förderbedarf ein besonderes Augenmerk:
Es erfolgen Lernstandsanalysen bzgl. Vorläuferfähigkeiten durch eine Förderschullehrkraft im Rahmen der Schulanmeldung, sowie darauf aufbauende Fördervorschläge und evtl. Therapieempfehlungen.
Des Weiteren finden ergänzende Kooperationen mit eventuell beteiligten Institutionen statt, wie z.B.:
• Ergotherapeut/in
• Logopäde/in
• Jugendamt
• Autismusambulanz
• Pädagogische Audiologie
• Inklusionsassistenz und Integrationshilfe

Übergang Grundschule – Weiterführende Schule
Bisherige Förderpläne und abschließende Lernstandsdiagnostik dienen als Basis eines Übergabegesprächs mit einer Förderschullehrkraft der weiterführenden Schwerpunktschule. Ergänzend werden Information über Lerngewohnheiten, Fördermöglichkeiten, Arbeits- und Sozialverhalten, individuelle Bedürfnisse in der Gestaltung des Schulalltags evtl. Unterstützungsmaßnahmen durch Inklusionsassistenz / Integrationshilfe ausgetauscht